Wie viel gibt es?
Die Voraussetzungen und Bedingungen für die Vergabe von De-minimis-Förderungen sind in einer Verordnung geregelt. Dort war bislang der allgemeine Schwellenwert auf 200.000 Euro festgelegt. Seit dem 01.01.2024 wurde diese Regelung durch die EU-Verordnung 2023/2831 abgelöst. Der Schwellenwert wurde dabei auf 300.000 Euro in drei Jahren angepasst, um die Inflation besser abzubilden.
Zentrales Register
Außerdem müssen die Mitgliedstaaten ab dem 01.01.2026 alle von ihnen gewährten De-minimis-Beihilfen in einem zentralen Register auf nationaler oder EU-Ebene erfassen. Anzugeben sind dort: Beihilfeempfänger, Beihilfebetrag, Tag der Gewährung, Bewilligungsbehörde, Bei-Hilfsinstrument und betroffener Wirtschaftszweig. Dies soll der EU-Kommission die Kontrolle der Beihilfen Gewährungen erleichtern und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen reduzieren.
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms "Umweltschutz und Sicherheit“ können Zuwendungen berechtigte Unternehmen Zuschüsse für Maßnahmen in verschiedenen Kategorien erhalten. Die Möglichkeiten, eine Förderung für bestimmte Maßnahmen zu bekommen, sind nicht festgeschrieben, sondern davon abhängig, ob diese ganz praktisch den Zielen des Förderprogramms entspricht. Es empfiehlt sich dabei die Zusammenarbeit mit Spezialisten / Agenturen, die sich mit der Bewertung solcher Förderprogrammen auskennen. So gibt es wahrscheinlich mehrere hundert Möglichkeiten, um fahrzeugbezogene Maßnahmen durchzuführen und zu beantragen. Beispiele dafür sind u.a. Aufwendungen für die kostenpflichtige Nutzung von sicheren Parkplätzen in Deutschland oder Aufwendungen für Sicherheitsausstattung/Berufskleidung des Fahr- und Ladepersonals. Aber auch der Erwerb von Telematiksystemen, Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachographen werden gefördert. Förderfähig sind ebenfalls sowohl neue als auch gebrauchte Reifen, soweit diese bestimmten Anforderungen beispielsweise hinsichtlich verminderter Rollgeräusche entsprechen.
Ideen realisieren
Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen hat das BALM in einer so-genannten Positivliste zusammengestellt. https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/2020/DM/DM_08_Positivliste.html
Wer diese Liste aufmerksam stu-diert, wird dort viele Ideen entdecken, die er schon immer mal für seine Fahrzeuge und Fahrer realisieren wollte. und vieles mehr. Die kleine Aufzählung alleine zeigt vielleicht schon, wie vielfältig das Förderprogramm ist. Allerdings, Maßnahmen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind, sind nicht förderfähig.
Clevere Förderung für clevere Lösungen
Übrigens: Verdecksysteme, wie z.B. TipperRoof von Edscha TS für Muldenkipper können ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Alle Maßnahmen können erst nach Bewilligung durch die Behörde erfolgen, bzw. bestellt werden. Und nochmals der Hinweis: Ist der Topf nun leer, ist die Förderung sehr schwer.