Wesentliche Erleichterung im Transitverkehr
Das TIR-Verfahren ermöglicht den grenzüberschreitenden Warentransport mit LKWs in vier Kontinenten. Mit einem Zollpapier, einer Nämlichkeitssicherung und einer gemeinsamen Sicherheitsleistung können Waren durch mehrere Staaten befördert werden, ohne dass sie an den Grenzen besonders kontrolliert oder beschaut werden. Das verkürzt die Abfertigungszeiten enorm.
Die Abkürzung wird auf Schildern an den LKWs angebracht, die Waren im TIR-Verfahren transportieren. Die Frachträume der Fahrzeuge werden verplombt. Somit ist unterwegs keine Öffnung möglich, ohne dass dies bei einer Kontrolle auffallen würde. Durch das Carnet wird der Verwaltungsaufwand bei den Zollkontrollen wesentlich minimiert, da nur das Start- und Zielland an der Verzollung beteiligt sind. Somit wird die Abwicklung im Transitverkehr ganz erheblich erleichtert.
Ohne Probleme ans Ziel: TIR-Transporte mit Edscha TS-Verdecken
Edscha TS-Verdecksysteme sind bei TIR-Transporten nicht wegzudenken und setzen auch hier Standards. Beispielsweise durch die CurtainSider-Verdecke CS-Hybrid oder CS-Eco, wie aber auch dieSchiebeverdecksysteme VP-Standard, VP-Eco und VP-Profi. Besondere Konstruktionsmerkmale helfen, die Zollsicherheit der internationalen TIR-Straßengütertransporte sicherzustellen. Dazu gehört auch die leichte und bequeme Bedienbarkeit der Schiebeverdecke, was ein schnelles und reibungsloses Be- und Entladen ermöglicht. Edscha TS-Verdecke sind damit untrennbar mit der TIR-Idee verbunden.
Erstes TIR-Abkommen bereits 1949
Bereits 1949 wurde das erste TIR-Abkommen zwischen mehreren europäischen Staaten abgeschlossen. Aktuelle Rechtsgrundlage des derzeitigen TIR-Verfahrens ist das Übereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnet TIR vom 14. November 1975 mit zurzeit 68 Vertragsstaaten, einschließlich der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Angewendet werden die TIR-Regelungen jedoch nur in 58 Ländern. So findet das Carnet TIR beispielsweise keine Anwendung, wenn Warentransporte ausschließlich innerhalb des Zollgebietes der EU stattfinden.
Ausstellung der Dokumente nicht durch die Zollbehörden
Ausgestellt werden Carnet TIR, also die notwendigen Zolldokumente, übrigens nicht von den Zollstellen, sondern von der in Genf ansässigen internationalen Straßentransportunion (IRU-International Road Transport Union/Union Internationale des Transports Routiers), die das Übereinkommen auch verwaltet. Die jeweiligen Logistikunternehmen erhalten das Papier dann von den ihnen angeschlossenen nationalen Verbänden. In Deutschland erfolgt die Abgabe der Carnets über die Landesorganisationen des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in Frankfurt a.M. und die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Entwicklung des internationalen Straßenverkehrs (AIST) e.V. in Berlin. Ein Carnet TIR gilt jeweils nur für eine Beförderung.
Schnelle Verdecke bei überraschenden Kontrollen
Das TIR-Verfahren wird bei der sog. Abgangszollstelle eröffnet. Hier werden auch die Verschlüsse, wie z.B. Plomben, angelegt. Den Durchgangszollstellen an den Grenzen ist das Beförderungsmittel mit der Warenladung und dem dazugehörigen Carnet TIR vorzuführen. Bei der Bestimmungszollstelle wird das Verfahren beendet. Kurzum: Kontrollen kann und wird es auch bei TIR-Transporten geben. Innovative Edscha TS-Verdecktechnologie ist auch dabei ein Garant für schnelle und sichere Abfertigung bei Ladungskontrollen, je nachdem welche Fracht geladen ist.