Engagement zählt
Aller guten Dinge sind drei, vielleicht demnächst sogar vier. Was derzeit noch freiwillig erfolgt, wird vielleicht schon bald zur Pflicht. Aber ebenso abhängig von der Entwicklung in Politik und Gesellschaft. Fest steht dabei, dass bestimmte, sogenannte systemrelevante Gruppen besonders geschützt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise all diejenigen, die in unserem Gesundheitswesen harte Arbeit leisten, Ordnungsdienste bis hin zu unseren LKW-Fahrern, die die Lieferketten und damit die Versorgung aufrechterhalten. Nicht auszudenken, was passiert, wenn viele Fahrer aufgrund einer Corona-Ansteckung ausfallen. All diesen Menschen, die in dieser schwierigen Zeit mehr als nur ihren Job machen, müssen wir für ihr besonderes Engagement danken.
Tagesaktuell informieren
Wer sich als Fahrer im Corona-Regel-Dschungel bewegen muss, hat es nicht immer leicht. Alleine in deutschen Landen schwirrt einem der Kopf bei 2G oder 3G. Oder ist es 2G+? Welche Testpflichten muss ich daneben als Fahrer erfüllen? Darf ich auch ungeimpft fahren? Beim Überschreiten europäischer Grenzen, wird es noch ein wenig mehr kompliziert. Denn jedes Land hat seine eigenen Vorschriften, die sich – ganz nebenbei – auch mal von heute auf morgen ändern können. Sich vorher über die aktuell gültigen Regeln zu informieren hilft. Beispielsweise auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Verkehr (https://bmvi.de), bzw. tagesaktuell den Medien vor Ort (Zeitungen, Radio,TV).
Testen
LKW-Fahrer benötigen aktuell einen gültigen 3G-Nachweis für ihre Tour, wenn sie mit dem Fahrzeug zum Kunden fahren. Neben dem Impfausweis kann auch die Corona-Warnapp als Nachweis, wenn die Impfzertifikate dort gespeichert sind. Weil all das Zeit kostet, empfehlen Fachleute aus der Logistikbranche, dass die beteiligten Unternehmen mit ihren Kunden Regelungen an Be- und Entladestellen abzustimmen. Gerade im Fernverkehr ist es oftmals praktisch unmöglich jederzeit zertifizierte Tests vorzulegen. Übrigens: Laut dem seit dem 24. November 2021 gültigen Infektionsschutzgesetz müssen Fahrer, die weder gegen das Corona-Virus geimpft noch von einer Covid-19-Infektion genesen sind, täglich einen negativen Test vorlegen.
Erkennungszeichen
Der beste Schutz gegen das Virus ist: Maske tragen, Abstand halten und Hygiene, wie beispielsweise öfters Händewaschen. Als Maske sollte man auf FFP2-Masken setzen, die nicht nur in Apotheken, sondern auch im gängigen Drogeriehandel zu erhalten sind. Fachleute empfehlen zur Sicherheit auch einige Schnelltests vorrätig zu halten. Die können beispielsweise dann helfen, wenn man Symptome feststellt, die auf das Virus zutreffen, man aber auch eine Grippe haben könnte. Die häufigsten Symptome für eine Ansteckung sind Fieber über 38 Grad Celsius, Husten, Schnupfen, Kopf- und Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit sowie Kratzen im Hals. Bei einigen Personen kommt es zu einem vorübergehenden Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns.
Corona-Alltag
Die Arbeit ist gleich geblieben, der Alltag aber hat sich für LKW-Fahrer entscheidend verändert. Die zusätzlichen Aufgaben, die der eigenen Gesundheit ebenso wie der Gesundheit der Menschen, mit denen wir zusammenleben und zusammenarbeiten dienen, belasten Fahrer schon schwerwiegend. Der Stress nimmt zu, wenn Fahrer zum Beispiel entlang der Autobahn Raststätten oder Parkplätze vorfinden, die so gar nicht den Regeln entsprechen. Oder Tests gefordert werden, wo die Teststellen nur kompliziert mit dem LKW erreicht werden. Oder aber Test nicht machbar sind, weil sie nur schwer in die logistische Ablaufplanung integriert werden können.
Maske während der Fahrt?
Muss wegen Corona beim Autofahren eine Maske getragen werden? Nein, es gibt keine bundesweite Maskenpflicht für’s Autofahren. Fachleute empfehlen jedoch bei Fahrten mit einer haushaltsfremden Person (auch einem Kollegen) einen medizinischen Mundschutz zu tragen. Aus juristischer Sicht sollte man dabei jedoch die Augenpartie nicht verdecken. Der Fahrer muss erkennbar bleiben. Und noch etwas zum Thema Maske: Das Bundesverkehrsministerium plant eine Vorschrift, wonach künftig zwei Mund-Nasen-Bedeckungen in jedem Kfz-Verbandskasten sein müssen – unabhängig von der Corona-Lage. Wann dies in Kraft tritt, ist derzeit noch unklar.
De-Minimis fördert Corona-Schnelltests für LKW-Fahrer
Das Förderprogramm De-Minimis ist zwischenzeitlich um die Förderung vieler Corona-Präventionsmaßnahmen ergänzt worden. Corona-Schnelltests sind förderfähig, allerdings ist die Förderung dabei auch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Sind diese alle erfüllt, beträgt der Zuschuss für die Corona-Tests 80% der Nettoausgaben, auch inklusive möglicher Versandkosten. Mehr Infos dazu unter https://www.deminimis.info/blog/3g-und-corona-test-nachweis-fuer-lkw-fahrer-wann-notwendig-und-wie-gefoerdert/