Die Basis-Voraussetzungen
Durchgeführt wird das De-minimis-Förderprogramm vom Bundesamt für Güterverkehr. Die Unternehmen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer/in oder Halter/in mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeuges sein. Als schweres Nutzfahrzeug im Sinne der Richtlinie „De-minimis“ gelten Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt.
Pro förderfähiges Fahrzeug werden im Förderzeitraum 2019 bis zu 2000 Euro Fördersumme bewilligt. Die Höchstförderung pro Unternehmen ist auf 33.000 Euro begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht übrigens nicht. Außerdem muss der Antrag vor dem Beginn der Fördermaßnahme gestellt werden.
Was gefördert wird
Im Rahmen des Förderprogramms "De-minimis" können zuwendungsberechtigte Unternehmen Zuschüsse zu folgenden Maßnahmen-Kategorien erhalten:
- Fahrzeugbezogene Maßnahmen, wie zum Beispiel der Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen oder Aufwendungen für die kostenpflichtige Nutzung von sicheren Parkplätzen in Deutschland.
- Personenbezogene Maßnahmen, wie zum Beispiel Aufwendungen für die Sicherheitsausstattung/Berufskleidung des Fahr- bzw. Ladepersonals/ Disponenten)
- Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, wie zum Beispiel der Erwerb von Telematiksystemen, Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten von digitalen Tachografen.
Förderfähig sind ebenfalls sowohl neue als auch gebrauchte Reifen, soweit diese bestimmten Anforderungen beispielsweise hinsichtlich verminderter Rollgeräusche entsprechen.
Im Detail beschrieben werden die förderungsfähigen Maßnahmen in einer sogenannten Positivliste, die auf den Seiten des Bundesamtes als PDF-Datei zur Verfügung steht. Maßnahmen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind, sind nicht förderfähig. Im Internet finden sich für die Prüfung und Antragstellung versierte Beratungsfirmen, wenn man nicht selbst tätig werden möchte.
Clevere Förderung für clevere Lösungen
Übrigens: Wer seinen Muldenkipper beispielweise zukünftig mit einem modernen Mulden-Schiebebügelverdeck, wie TipperRoof von Edscha TS ausstatten möchte, kann auch hier auf eine finanzielle Förderung nach den De-minimis-Regeln setzen.
Mehr Infos zum De-minimis-Förderprogramm finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Güterverkehr (www.bag.bund.de). Die Antragsfrist für die Förderperiode 2019 endet am 30. September 2019.