Wer ist berechtigt?
Durchgeführt wird das De-minimis-Förderprogramm vom Bundesamt für Güterverkehr. Die Unternehmen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer/in oder Halter/in mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeuges sein. Als schweres Nutzfahrzeug im Sinne der Richtlinie „De-minimis“ gelten Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamt-gewicht mindestens 7,5 t beträgt. Zuwendungsberechtigte Unternehmen erhalten im Förderjahr 2022 einen De-Minimis-Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro je LKW ab 7,5 t zul. Gesamtmasse. Ein Unternehmen kann maximal 33.000 Euro Zuschüsse aus dem De-Minimis Förderpro-gramm des BAG im Jahr erhalten.
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms "De-minimis" können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse für Maßnahmen in verschiedenen Kategorien erhalten. Das sind zum einen fahrzeugbezogene Maßnahmen wie z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen, Aufwendungen für die kostenpflichtige Nutzung von sicheren Parkplätzen in Deutschland. Im Bereich der personenbezogenen Maßnahmen sind dies z.B. Aufwendungen für Sicherheitsausstattung/Berufskleidung des Fahr- und Ladepersonals. Aber auch Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, wie z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachografen werden gefördert. Förder-fähig sind ebenfalls sowohl neue als auch gebrauchte Reifen, soweit diese bestimmten Anforderungen beispielsweise hinsichtlich verminderter Rollgeräusche entsprechen.
Ideen realisieren
Alle förderungsfähigen Maßnahmen hat das Bundesamt in einer sogenannten Positivliste zusammengestellt, die man auch als pdf-Datei auf seinen Rechner downloaden (https://bag.bund.de) kann. Wer diese Liste aufmerksam studiert, wird dort viele Ideen entdecken, die er schon immer mal für seine Fahrzeuge und Fahrer realisieren wollte. Hier ein paar Beispiele, die die ergonomische Gestaltung der Fahrerarbeitsplätze betreffen: Dazu zählen u.a. Kauf, Miete, Leasing oder Reparatur von Klimaanlagen, Bordkühlschränken, ergonomischen Sitzen, Standheizungen, Schlafliegen-Systeme und vieles mehr. Die kleine Aufzählung alleine zeigt vielleicht schon, wie vielfältig das Förderprogramm ist. Allerdings, Maßnahmen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind, sind nicht förderfähig.
Clevere Förderung für clevere Lösungen
Übrigens: Wer seinen Muldenkipper beispielweise zukünftig mit einem moderne Mulden-Schiebebügelverdeck, wie TipperRoof von Edscha TS ausstatten möchte, kann auch hier auf eine finanzielle Förderung nach den De-minimis-Regeln setzen.
Wichtig zu wissen
Mehr Infos zum De-minimis-Förderprogramm 2022 findet man auf den Seiten des Bundesamtes für Güterverkehr (www.bag.bund.de). Die Antragsfrist für die Förderperiode 2022 endet am 30. September 2022. Anträge müssen ausschließlich elektronisch erfolgen. Maßnahmen können erst nach Bewilligung erfolgen. Wer sich nicht mit Anträgen und Paragrafen herumschlagen möchte, kann auch die Hilfe professioneller Agenturen in Anspruch nehmen. Man findet viele dieser Agenturen über die Suchfunktion des Browsers, wenn Stichworte wie De-minimis, Fördermittel, Förderprogramme, etc. eingegeben werden.
Weitere Förderprogramme
Neben den De-minimis gibt es weitere Fördertöpfe des BAG im Bereich Güterkraftverkehr, die man einmal unter die Lupe nehmen sollte. Beispielsweise das Förderprogramm EEN. Mit dem Förderprogramm „Energieeffiziente und/oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge“ werden Zu-schüsse zur Anschaffung von schweren Nutzfahrzeugen mit energieeffizienten und/oder CO2-armen Antriebstechnologien in Unternehmen des Güterkraftverkehrs gewährt. Mit dem Förderprogramm Ausbildung werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die Ausbildungsplätze zur Ausbildung zum Berufskraftfahrer schaffen. Mit dem Förderprogramm Weiterbildung werden Unternehmen des Güterkraft-verkehrs gefördert, die die branchenbezogene Qualifizierung ihrer Beschäftigten vorantreiben. Schließlich gibt es noch das Förderprogramm Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte. Mehr Informationen zu den Förder-programmen findet man ebenfalls auf den Internet-Seiten www.bag.bund.de