Testament – Der letzte Wille
Haben Sie schon ein Testament? Nein? Dann befinden Sie sich in guter Gesellschaft, denn nur rund 40% aller Deutschen haben ein Testament geschrieben. Dabei ist ein Testament nicht nur wichtig, wenn Vermögen im Spiel ist, wie zum Beispiel das eigene Haus. Wer Familie und Kinder hat, sollte ganz besonders ein Testament besitzen. Denn nur dann lässt sich der letzte Wille über die gesetzliche Erbfolge hinaus flexibel festlegen, d.h. selbst entscheiden, wie das Erbe verteilt wird.
Testamente in der Regel nur handschriftlich
Es gibt verschiedene Arten von Testamenten. Gängig sind das einfache Testament und Berliner Testament, in dem sich Ehegatten gegenseitig zum Alleinerben bestimmen. Beide müssen handgeschrieben sein und sind auch ohne Notar rechtskräftig. Handgeschrieben heißt, das Testament ist in der Tat eigenhändig handschriftlich von Anfang bis Ende zu verfassen. Ein letzter Wille via Computer oder Schreibmaschine ist ungültig und zählt nicht. Außerdem muss das Papier Datum und Unterschrift enthalten. Zur Sicherheit kann man das Testament von einer neutralen Person als Zeuge unterschreiben lassen. Denken Sie daran, dass ein solches Testament nicht geltendes Erbrecht, wie z.B. Erbfolge, Pflichtteile, etc. ersetzt. Bei größeren Vermögen (und dazu zählt beispielsweise schon das Einfamilienhaus oder der Besitz des eigenen LKW) sollte man einen Anwalt um Rat fragen. Denn Erb- oder Steuerrecht sind relativ komplizierte Gesetze. Mit der Erbschaftssteuer ist das Finanzamt immer dabei. Wichtig ist es deshalb, das Vererben so zu gestalten, dass es ihre Empfänger letztlich auch „glücklich“ macht. Verwahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Platz auf. Es ist auch möglich, das Testament bei einem Notar oder Gericht zu hinterlegen. Und nicht zuletzt: Sie können ein Testament jederzeit ändern, vernichten oder ein neues Testament aufsetzen.
Zu Hause gekocht schmeckt am besten …
Von den vielen Verpflegungstipps ist der beste wohl, wenn zu Hause gekocht und alles für unterwegs vorbereitet wird. Es soll Fahrer geben, die ohne ein solches „Überlebenspaket“ nicht losfahren. Das Schöne dabei ist, wenn’s zu Hause schmeckt, schmeckt es auch unterwegs. Dabei wird auch noch der Geldbeutel geschont und „fettes Zeugs“ bleibt außen vor. Und wenn Ehefrau, Lebensgefährtin oder Freundin bei der Zubereitung federführend helfen, kommt es vor, dass sich einige Kollegen mit einer netten Idee bedanken: Wenn es die Tour zulässt, nimmt man die Dame des Hauses einfach mal mit und lädt sie abends zu einem Diner im Restaurant ein. Eine Investition, die sich sicher lohnt.
Patientenverfügung – Wenn nix mehr geht
Ein weiteres wichtiges Dokument ist die Patientenverfügung. Sie tritt immer dann in Kraft, wenn man beispielsweise nach einem schweren Unfall im Krankenhaus liegt und zu diesem Zeitpunkt nicht ansprechbar, bzw. nicht in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen. Auch die eigene Ehefrau kann in einem solchen Fall keine Entscheidung darüber treffen, was passieren soll. Denn in Deutschland haben das Sorgerecht und damit die Entscheidungsbefugnis nur Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern. Liegt also eine Patientenverfügung nicht vor, muss erst ein gesetzlicher Betreuer von einem Betreuungsgericht bestimmt werden. Bei einer Patientenverfügung ist das besondere Vertrauensverhältnis entscheidend, dass sie und ihren „Vertreter“ verbindet. Die Patientenverfügung kann dabei sehr weit ausgelegt werden. Zum Beispiel bei Vermögensangelegenheiten und vielem mehr. Auf jeden Fall helfen Sie mit einer Patientenverfügung Ihrer Familie und anderen Angehörigen im Ernstfall schnell zu reagieren und schnell zu entscheiden.
Betreuungsverfügung – Einen Betreuer bestimmen
Die Betreuungsverfügung kommt ähnlich wie die Patientenverfügung immer dann zum Zuge, wenn man nicht mehr selbständig handeln kann. Allerdings muss hier ein Betreuungsgericht darüber entscheiden, wer die Betreuung übernimmt. Die Betreuung umfasst dabei beispielsweise die Verwaltung des Vermögens, Wohnungsangelegenheiten, Gesundheitsmaßnahmen, etc. Betreuen heißt dabei auch, zwar gesetzlicher Vertreter des Betroffenen zu sein, ihn aber dazu zu ermuntern, alle Aufgaben selbst zu regeln. Die Betreuung muss entweder vom Betroffenen selbst bei Gericht beantragt werden oder aber das Gericht wird von Amts wegen tätig.
Vorsorgevollmacht – Besser ruhig schlafen
Der letzte Baustein unseres kleinen Vorsorgesets ist die Vorsorgevollmacht. Hier geht es auch wieder darum, dass eine oder mehrere Personen Entscheidungen in ihrem Namen treffen kann. Und auch hier geht es wieder um Vertrauen. Z.B. wenn es um ihre Finanzen geht, Rechtsgeschäfte abgewickelt werden müssen, bis hin zu Entscheidungen im Todesfall. Bei einer Vorsorgevollmacht lassen sich dabei die Aufgabenfelder individuell festlegen. Man kann beispielsweise die finanziellen Angelegenheiten ausklammern oder eine andere Person zusätzlich beauftragen, die Beerdigung zu organisieren. Eine Vorsorgevollmacht lässt sich ebenfalls zu jeder Zeit widerrufen oder aber ändern, bzw. neu ausstellen.
Mehr Infos – Aber wo?
Zu allen vier Themenbereichen gibt es jede Menge an ausführlichen Informationen. Über Google lassen sich teilweise Broschüren und Vordrucke zu den Vollmachten runterladen. Dabei sollte man aber vorsichtig sein und die Vordrucktexte sorgsam prüfen. Wer es gerne etwas ausführlicher mag, greift zu den ebenfalls vielen Fachbüchern, die es bei Amazon, Buchhandlungen und anderen Anbietern zu kaufen gibt. Auch wenn es etwas kostet, auf den Rat eines Anwalts oder Notars verzichten, kann teure Folgen haben. Ein guter Anlaufpunkt für erste Infos sind aber ebenso die Verbraucherberatungen vor Ort sowie die Rechtsberatungsstellen bei den Berufsgenossenschaften oder Gewerkschaften.