Fahren mit offener Heckklappe: Was man darüber wissen sollte!

Türen auf und los geht‘s!

Wo alles geregelt erscheint, ist die Gefahr, die vorhandenen Regeln zu umgehen oder anders zu interpretieren, immer noch relativ groß. Manche begründen dies mit Nichtwissen, andere halten es für einen „kleinen“ Verstoß gegen geltende Vorschriften. Ein Thema in diesem Zusammenhang, dass auch die Polizei immer mehr beschäftigt, ist das Fahren mit geöffneten Hecktüren. Das erscheint Vielen als ein geeignetes Mittel, um Transporte mit Ladungsüberstand bei Fahrzeugen möglich zu machen. Doch einfach die Türen hinten zur Seite klappen und dort festmachen, sieht vielleicht stimmig und sicher aus, ist aber trotzdem verboten. Ganz einfach, weil sowohl rechtliche Regelungen, als auch technische Probleme dagegen sprechen.

Nicht nur die Polizei interessiert das Thema

Schauen wir zunächst einmal, was unsere derzeitige Bundesregierung am Anfang dieses Jahres auf eine „Kleine Anfrage“ zu dem o.a. Thema gesagt hat. Nach Ansicht der Bundesregierung ist das Fahren mit offenen Portaltüren wegen des möglichen Verdeckens vorgeschriebener Konturmarkierungen für Lastkraftwagen und Anhänger am Heck und teilweise an der Seite entsprechend der §§ 49a und 32 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung "im Interesse der Verkehrssicherheit" unzulässig. Nachlesen konnte der Fragesteller eine solche Aussage allerdings schon immer in der STVO (Straßenverkehrsordnung).

Sicherheit steht im Vordergrund

Das das Fahren mit geöffneten Heckklappen verboten ist, hat vor allem etwas mit dem Thema Sicherheit zu tun. Nach den entsprechenden Vorschriften ist die Ladung so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Weiter schreibt die STVO vor, dass Fahrzeuge mit Ladung nicht breiter als 2,55 m, nicht länger als 20,75 m und nicht höher als 4 m sein dürfen.

Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen Bei einer Wegstrecke von bis zu 100 km kann die Ladung sogar bis zu 3m Überlänge haben. Auch weitere Sicherungsmaßnahmen sind vorgeschrieben. So ist das Ende der Ladung u.a. durch eine hellrote, 30x30 cm große hellrote Fahne zu kennzeichnen. Diese Sicherungen dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden. Abends oder nachts sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.

Fahren mit offener Heckklappe: Was man darüber wissen sollte!

Mehr geht nur über eine Sondergenehmigung

Wer Bedarf hat, über diese Maße hinauszugehen, muss eine Sondergenehmigung beantragen. Überschreitet ein Fahrzeug ohne Genehmigung diese Grenzen, werden Bußgelder fällig. Wer jetzt gut rechnen kann, misst die Breite seines LKW (in der Regel 2,55 m) plus die Breite der an die Seiten geklappten Türen (sagen wir mal 10 cm je Tür) und weiß damit Bescheid, dass er für seine Ladung eine andere Lösung finden muss. Übrigens: Eine Sondergenehmigung für die Überlänge einer Ladung beinhaltet keine Sondergenehmigung für eine Überbreite. Leider müssen die Anträge immer separat gestellt werden.

Stabilität nicht gesichert

Neben den rein rechtlichen Vorschriften gibt es auch einige handfeste technische Argumente, die Türe hinten geschlossen zu lassen. Zum Beispiel, wenn Fahrzeug oder Sattelauflieger von vornherein den Betrieb mit offenen Türen ausschließen. In den meisten Fällen ist dieser Ausschluss konstruktionsbedingt. Infos findet man dazu meist in den entsprechenden Bau- und Betriebsanleitungen. Auch kann die Aufbaustabilität nach DIN EN 12642 in der Regel beim Fahren mit offenen Türen nicht mehr sichergestellt werden. Infos, was geht oder auch nicht, gibt’s beim Support der jeweiligen Hersteller.

Infos vom Edscha TS – Support

Auch bei Edscha TS gibt es viele Tipps und Infos über die Stabilität von Verdecken und wie man sich mit den Edscha TS – Verdecklösungen das Leben einfach etwas leichter macht. Nicht zuletzt: Was für die großen Brummis gilt, gilt prinzipiell auch für den normalen PKW.

Hier ein Hinweisaufkleber zur Kreuzverspannung von EdschaTS:

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