Gut kombiniert ist halb gefahren
Die Möglichkeit, Güter flexibel und umweltfreundlich zu transportieren, zeichnet die Kombiverkehre generell aus. Dabei nimmt der Transport von Gütern auf der Schiene den größeren Teil ein, während der Straßentransport die kürzere Wegstrecke aufweist. Aus Umweltgesichtspunkten betrachtet, bedeutet dies weniger Schadstoffemissionen und Staus. Ein weiterer Vorteil ist, dass bei einem begleiteten kombinierten Verkehr gesetzliche Ruhezeiten von den Fahrern problemlos eingehalten werden können. Unter bestimmten Bedingungen kann man sich auch von der Kfz-Steuer befreien lassen. Dies trifft ähnlich auf eine Befreiung vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen sowie in der Ferienzeit zu. Feste Fahrpläne der Bahn sorgen für ein Höchstmaß an Sicherheit beim Zeitmanagement. Die dadurch erreichte Verlässlichkeit bei den logistischen Abläufen hilft Unternehmen besser zu planen. LKWs können im Kombiverkehr u.a. auch 44 statt 40 Tonnen wiegen, wodurch sich eine höhere Transportleistung ergibt. Nachteil ist, dass sich nicht jede Strecke für den LKW-Transport eignet und nur bestimmte Bereiche/Ziele von der Bahn angefahren werden.
Spezielle Anforderungen der Bahn
Die Anforderungen der Bahn an „mitreisende“ Verdeck-Systeme orientieren sich vor allem an der Ladungssicherheit und gelten für jede Kombi-Variante. Besonderen Wert legt die Bahn auf die Robustheit und Qualität der eingesetzten Materialien sowie deren Konstruktion. Verständlich wird das bei der Bahnfahrt, bei welcher beispielsweise die Kräfte, die auf die Plane wirken, wesentlich höher als auf der Straße sind. Ganz wichtig ist deshalb das Vorhandensein verstärkter Spriegel, die mehr und besser halten können und die Stabilität des Verdecks zu jeder Zeit gewährleisten. Für die technische Zulassung im Schienenverkehr muss jedes Verdeck zudem eine gültige Kodifizierung aufweisen. Sattelanhänger und Wechselbehälter haben zusätzlich noch einen Eigentümerkode, den ILU-Code.
Vorschrift ist Vorschrift
Natürlich gibt es bei der Bahn noch viele weitere Vorschriften beim Transport von Gütern im Kombiverkehr. Bei der Beförderung von Gefahrgut bzw. Abfällen muss beispielsweise eine vollständige und korrekte Kennzeichnung an der Ladeeinheit angebracht sein. Alle Türen, Stirnwände und Seitenborde der Ladeeinheit müssen geschlossen und fixiert sein. Alle Scharniere an Türen und Bordwänden müssen in einem einwandfreien Zustand sein. Seiten- und Stirnwände sowie die tragenden Teile einer Ladeeinheit dürfen keine starken Verbeulungen oder Risse aufweisen.
Bis ins kleinste Detail
Bei den Planenaufbauten wird noch genauer hingeschaut. So darf das Ladegut nicht an der Plane anliegen. Die Planen müssen in einem verkehrssicheren Zustand sein. Kleine Löcher oder Risse bis 3 cm Durchmesser bzw. Länge sind zulässig, größere Beschädigungen müssen überklebt bzw. geschweißt werden. Die Fallriemen müssen durch alle Planenösen gezogen sein. Planensicherungen mit Zickzackverschnürung über einfache Haken sind nicht zulässig. Zudem dürfen die äußeren Dachspriegel nicht verbogen sein (Plane hängt durch). Ähnliche Vorschriften werden für Planenaufbauten mit Curtainsider, Sattelanhänger, Wechselbehälter und Container vorgegeben.
Mit dem richtigen Verdeck gut transportiert
Edscha TS – Verdecke lassen sich vielfältig und flexibel einsetzen. Bei Verdecken, die mit LKW, Anhänger und Ladungsgut regelmäßig im Kombiverkehr eingesetzt werden, sollte man von Anfang an auf die speziellen Bahnanforderungen – wie beispielsweise verstärkte Spriegel und Halterungen – setzen und dies am besten schon bei der Bestellung der entsprechenden Ausführung „für den intermodalen Verkehr“ berücksichtigen. Das sorgt für ein Höchstmaß an Ladungssicherheit und ganz sicher auch zu sehr zufriedenen Bahnmitarbeitern.
Die Bilder in diesem Beitrag wurden von https://www.kombiverkehr.de zur Verfügung gestellt.