Der intelligente Fahrtenschreiber ist Pflicht
Generell muss heute jeder gewerblich genutzte LKW ab 3,5 t sowie Fahrzeuge zur Personenbeförderung (mehr als neun Personen inkl. Fahrer) ein sogenanntes digitales (nicht analoges) EG-Kontrollgerät besitzen. Seit dem 1. Mai 2006 ist der Einbau eines solchen Tachographen in neu zugelassenen LKW Pflicht – und zwar in der gesamten Europäischen Union. Ältere Fahrzeuge, in denen bereits ein analoger Tachograph vorhanden war, müssen nicht unbedingt auf ein digitales Gerät umgerüstet werden. Ein Grund, warum auch heute noch LKW mit einem analogen Fahrtenschreiber unterwegs sind. Die Pflicht gilt übrigens ab einem Radius von 100 Kilometern rund um den Unternehmenssitz.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Eine der wichtigsten Ausnahmen ist die sogenannte Handwerker-Regelung: Handwerker, die ihr Fahrzeug zum Transport von Materialien zur Ausübung ihres Berufs nutzen, können dies innerhalb eines Radius von 100 Kilometern ohne Fahrtenschreiber tun. Das gilt für Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen. Das Fahren darf hier übrigens nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers sein. Ausnahmen gibt es auch für Fahrzeuge mit Gas- und Elektroantrieb. Die Fahrzeuge sind bis zu einem Umkreis von 100 Kilometern von der Tachopflicht freigestellt (ebenfalls bis 7,5 Tonnen). Dabei spielen die Art der transportierten Waren und die Haupttätigkeit des Fahrers im Gegensatz zur klassischen Handwerker-Regelung keine Rolle. Nicht zuletzt sind auch Baustellenfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen ausgenommen, wenn sie Geräte transportieren, die der Fahrer zur Arbeit braucht.
Ganz wichtig - die Fahrerkarte
Um die Daten eines einzelnen Fahrers, wie z.B. Lenk- und Ruhezeiten, überprüfen zu können, muss dieser bei jeder Fahrt eine sogenannte Fahrerkarte in den Fahrtenschreiber seines Fahrzeuges stecken. Die Daten des Fahrtenschreibers können so mit den Daten des Fahrers abgeglichen werden. Zugriff auf diese Daten haben natürlich auch Polizei, Zoll und BAG.
Ein vielseitiger Daten-Sammler
Auf Basis der gesetzlichen Vorschriften sammelt so ein „intelligenter“ Fahrtenschreiber heutzutage einige Daten mehr als nur die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten. Aufgezeichnet werden u.a. Herstellerdaten von Kontrollgerät und Sensor, Identifizierungs- und Registrierungsnummer des Fahrzeugs, Ereignisse und Sicherheitselemente, Aufzeichnung zu Fehlfunktionen der Fahrerkarten, Identität des Fahrers bei aktiver Fahrerkarte, gefahrene Geschwindigkeiten, gefahrene Kilometer, Werkstatt- und Aktivierungsdaten, sowie verschiedene Kontrollaktivitäten. Ein Großteil dieser gespeicherten Informationen führt der digitale Fahrtenschreiber mit den Daten des Fahrers auf der Fahrerkarte zusammen. Auf diese Weise entsteht so beim Abgleich in der Unternehmenszentrale oder bei Kontrollen auf der Autobahn ein eindeutiges Abbild über die Arbeitszeit und das Fahrverhalten des Fahrers. Man sieht beispielsweise auf den ersten Blick, ob die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten auch eingehalten worden sind.
Pause nach 4,5 Stunden
Die Lenk- und Ruhezeiten sind übrigens Teil der Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Nach diesen Vorschriften darf der Fahrer am Stück beispielsweise 4,5 Stunden fahren. Anschließend ist eine Pause von 45 Minuten einzulegen. Die Pause kann allerdings auf zwei Auszeiten von 15 und 30 Minuten aufgeteilt werden. Die Pausenzeit muss unmittelbar an die 4,5 Stunden Lenkzeit anschließen. Die gewöhnliche tägliche Lenkzeit darf maximal neun Stunden betragen. Zweimal wöchentlich ist eine Ausweitung auf zehn Stunden erlaubt. Allerdings muss innerhalb von zwei Wochen die gesamte Lenkzeit unter 90 Stunden bleiben. Bei all diesen Vorschriften, die für sicheres Fahren und die Gesundheit der Brummifahrer sorgen sollen, sorgen die digitalen Geräte für mehr Transparenz. Die Fahrer erhalten wesentlich mehr Daten und eine bessere Übersicht über das, was zu tun ist. Oder auch nicht.
Neue Pläne der EU ab 2022
Die EU will das Fahren noch sicherer machen. Automatisierte Notbremsung, Warnung vor der Ablenkung des Fahrers, Spurhalteassistenten, Rückfahrwarnsystem und Ähnliches sollen in neu konstruierten Autos ab 2022 Pflicht werden. Spätestens 2024 sollen dann sämtliche Neuwagen mit zahlreichen Assistenten ausgerüstet sein, die den Fahrer nicht nur informieren, sondern auch unterstützen. Gemeint sind damit zum Beispiel auch. sogenannte Ereignisdatenschreiber, die kritische, crashrelevante Daten einige Sekunden vor einem Crash speichern. Sie sollen Informationen für die Unfallanalyse und die zukünftige Unfallreduzierung liefern. Lkw und Busse müssen den Plänen zufolge so konzipiert und gebaut werden, dass Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger für den Fahrer besser sichtbar werden. Alle großen Fahrzeuge sollen mit Funktionen wie Fußgänger- und Radfahrer-Kollisionswarnung und Tote-Winkel-Informationssystem ausgestattet werden.