Jeder feiert Weihnachten anders
Manche Weihnachtsbräuche, die uns ziemlich vertraut vorkommen, sind eigentlich noch nicht so alt. Der Brauch der Bescherung der Kinder zu Weihnachten wurde beispielsweise um 1535 von Martin Luther als Alternative zu der Sitte des Gabengebens am Nikolaustag ins Leben gerufen. Den Weihnachtsbaum gibt es zwar schon seit dem 16. Jahrhundert, den Adventskranz aber erst seit 1839. Die Erfindung des Weihnachtsmannes im letzten Jahrhundert führte nach und nach zur Ablösung des Christkindes und des Nikolauses. Letzterer wiederum spielt bei unseren niederländischen Nachbarn, in Holland, weiterhin die Weihnachtshauptrolle als Gabenbringer. Schon im November kommt der Nikolaus „Sinterklaas“. Mit dabei als Helfer der „Zwarte Piet“. Höhepunkt ist dann der „Pakjesavond“ am 5. Dezember. Dann werden Geschenke ausgetauscht.
In Spanien steht Weihnachten – neben dem Kirchgang - die Ziehung der Glückszahlen der Weihnachtslotterie im Mittelpunkt. Die „Lotería de Navidad“ ist die älteste und größte Lotterie der Welt. Am 22. Dezember werden Milliardensummen verteilt, alle hoffen auf den Hauptgewinn „El Gordo“ (der Dicke).
Weihnachten mal ohne Fleisch
Rund ums Essen geht es bei einigen osteuropäischen Ländern. Auf der polnischen Festtafel an Heiligabend werden nur fleischlose Gerichte serviert. Dennoch muss bei traditionell zwölf Speisen garantiert niemand hungern. In vielen Familien wird ein Zusatzgedeck aufgelegt, falls ein unerwarteter Gast kommt. Auch in Bulgarien gibt es Heiligabend eine ungerade Zahl traditioneller fleischloser Gerichte. Besonders beliebt sind rote Paprika mit Reisfüllung sowie Weinblätter- und Sauerkohlrouladen. Der Tisch wird nach dem Abendmahl nicht abgeräumt, damit auch die Verstorbenen während der Nacht essen können. In Tschechien wird einer böhmischen Tradition zufolge nach dem Weihnachtsessen ein Apfel quer aufgeschnitten, um die Zukunft vorherzusagen. Zeigt der Apfel sein Kerngehäuse als Stern, bedeutet das Glück und Gesundheit.
Geschenke-Bringer: Santa Basil, Väterchen Frost oder Santa Claus
Viele Griechen stellen statt eines Weihnachtsbaums ein mit Lichterketten geschmücktes Schiffchen in Gärten oder an Fenstern auf. Geschenke gibt es meist nicht zu Weihnachten, sondern in der Neujahrsnacht. Santa Basil legt sie dann unter das Bett. In Russland kommt dagegen Väterchen Frost zum Einsatz: Die Geschenke bringt er allerdings erst Sylvester. Das russisch-orthodoxe Weihnachtsfest wird übrigens nach dem julianischen Kalender 13 Tage später als die deutsche Weihnacht gefeiert. Noch ein Blick in die USA. Dort schwebt in der Nacht zum 25. Dezember „Santa Claus“ mit seinem Schlitten durch die Lüfte und kommt durch den Kamin ins Haus.
Der blinkende Tannenbaum in der Fahrerkabine: Erlaubt?
Natürlich freuen sich auch alle „Brummi-Fahrer“ auf die Weihnachtszeit. Jeder auf seine Weise. Für einige Zeitgenossen blinkt deshalb vielleicht immer noch der Mini-Tannenbaum auf der Armaturentafel des LKWs. Ergänzt vielleicht durch ein am Innenspiegel baumelndes LED-Leuchtband sowie einem grell erleuchtenden Namensschild. Erlaubt? Nein, solche „Lichtspiele“ sind im Rahmen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aus Gründen der Verkehrssicherheit verboten. Unzulässig sind danach alle zusätzlichen Lichtquellen, die nicht in der StVZO genannt werden, beziehungsweise nicht die vorgeschriebene Farbe haben. Dazu zählen zum Beispiel rote Kennzeichenbeleuchtungen oder blaue Begrenzungsleuchten. Auf dem Index stehen darüber hinaus Unterbodenleuchten oder angestrahlte Radkästen und illuminierte Scheibenwaschdüsen. Das Verbot bezieht sich nicht zuletzt auch auf sogenannte Innenleuchten mit Außenwirkung, wie beispielsweise den blinkenden Tannenbaum.
LKW-Fahrverbote zu Weihnachten
Bei vielen Brummi-Fahrern bleibt ihr „geliebter Arbeitsplatz“ Weihnachten einfach auf dem Parkplatz stehen. Nicht nur, weil an den Festtagen die Familie Vorrang hat, sondern auch, weil in Deutschland der § 30 StVO (Straßenverkehrsordnung) ein Sonn- und Feiertags-Fahrverbot regelt. Danach dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf deutschen Straßen nicht verkehren. Zu Weihnachten gilt das für den 1. und 2. Weihnachtsfeiertag und kurz darauf für den 1. Januar (Neujahr).
In anderen europäischen Nachbarländern ist man noch etwas restriktiver. So zum Beispiel in den Niederlanden, Norwegen oder der Schweiz. Dort gilt auch an Heiligabend sowie am Sylvestertag ein striktes LKW-Fahrverbot.
Besinnliche Weihnachtstage
Ob Sie mit der Familie oder mit Freunden gemeinsam Spaß während eines Weihnachtsmarktbummels erleben, oder während der Weihnachtstage eine gemütliche und besinnliche Zeit verbringen: Edscha TS wünscht Ihnen eine großartige Adventszeit und ein ganz besonders schönes Weihnachtsfest in diesem Jahr.