Neuer Fahrerqualifizierungsnachweis
Bislang musste quasi jeder Berufskraftfahrer (LKW und Bus) alle fünf Jahre neu die Schulbank drücken und sich dabei mit einer ganzen Reihe von Weiterbildungsthemen beschäftigen. Dokumentiert wurde dies mit der Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in seinem Führerschein. Ohne diese Eintragung durfte ein Brummifahrer nicht gewerblich fahren. Ab Mai 2021 wird sich in diesem Bereich einiges ändern. So wurden z.B. die Ausnahmetatbestände, die festlegen, wann eine Fahrerin oder ein Fahrer nicht der Pflicht zur Erlangung einer Grundqualifikation und zum Absolvieren einer regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet sind, sprachlich überarbeitet. Ab Mai 2021 wird neu der “Fahrerqualifizierungsnachweis“ bundesweit ausgestellt. Er dient dem Nachweis einer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab. Der „Fahrerqualifizierungsnachweis“ kann dabei auch in den Fällen ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein nicht möglich war. Zum Beispiel, wenn es sich um einen ausländischen Führerschein handelte.
Weiterbildung bleibt auf hohem Niveau
Themen und Inhalte der Brummi-Weiterbildung bleiben auf dem gewohnt hohen Niveau. Die Themenbereiche der fünf Module werden ständig aktualisiert und angepasst. Übergreifend gehören dazu Inhalte aus Bereichen wie u.a. Eco-Training, Sozialvorschriften für den Güterverkehr, Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit, Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi sowie der Bereich Ladungssicherung. So mancher Bereich ist dabei auch stark mit Edscha TS - Themen verknüpft. Ladungssicherheit z.B. spielt bei Edscha TS – Verdecklösungen stets eine herausragende Rolle. Ebenso übrigens wie eine praxisorientierte Technik, die durch Schnelligkeit und Bequemlichkeit besticht. Wer Edscha TS - Verdecklösungen einsetzt, kennt deshalb vielleicht schon vorher viele Antworten auf die Fragen, die später in einem der Module auftauchen.
Berufskraftfahrerqualifikationsregister als zentrale Stelle
Neu wird ab Mai 2021 auch das beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geführte „Berufskraftfahrerqualifikationsregister“ seinen Betrieb aufnehmen. In diesem werden die Qualifikationsmaßnahmen der Fahrerinnen und Fahrer erfasst und können bei Bedarf innerhalb der EU ausgetauscht werden. Die mit der Errichtung des „Berufskraftfahrerqualifikationsregisters“ erforderlichen organisatorischen Abläufe erfordern die Vereinheitlichung des Anerkennungs- und Überwachungsverfahrens von Ausbildungsstätten. Denn auch diese sollen künftig Daten an das KBA zur Speicherung im Berufskraftfahrerqualifikationsregister übermitteln können. Fahrerinnen und Fahrer können sich künftig andere abgeschlossene Ausbildungen anrechnen lassen und so den Unterrichtsumfang reduzieren. Darüber hinaus wurden die zu vermittelnden Lerninhalte aktualisiert und nicht mehr abschließend aufgelistet, um flexibler auf technische Neuerungen im Rahmen des Unterrichts reagieren zu können.
Neue Regelungen für den Gefahrguttransport
Seit Anfang diesen Jahres gibt es ebenfalls neue Regelungen für betroffene Unternehmen und Fahrer im Bereich von Gefahrguttransporten. Überarbeitet wurden dabei vor allem viele Vorschriften des ADR-Regelwerks zum sicheren internationalen Transport gefährlicher Güter auf der Straße. Das ADR legt fest, welche Güter als Gefahrgut einzustufen und welche Sicherheitsmaßnahmen beim Transport zu beachten sind. Weitere Regelungen betreffen die Kennzeichnung und Dokumentation sowie die Konstruktion von Behältern, Tanks und Gefahrgutfahrzeugen. Es regelt sowohl die gewerbliche als auch die private Gefahrgutbeförderung. Bei den neuen Vorschriften handelt es sich überwiegend um präzisere Formulierungen von wichtigen Textpassagen und begriffliche Klarstellungen. Unternehmen und Fahrer, die die Regelungen des ADR 2021 anwenden müssen, können eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2021 nutzen. Danach gilt es, Gefahrguttransporte entsprechend dem ADR-Regelwerk noch sicherer als zuvor abzuwickeln.
Geld für neue LKW’s! Aber nur wenn…
Die viel diskutierte LKW-Abwrackprämie kommt – ab sofort. Die Bundesregierung will mit diesem Schritt die Anschaffung fabrikneuer Lastwagen, welche bislang die Anforderungen der aktuellen Abgasstufe Euro VI erfüllten, mit bis zu 15.000 Euro unterstützen, wenn gleichzeitig ein alter LKW der Abgasstufen Euro III, IV oder V verschrottet werde. Neu ist zudem, dass die Förderung nur dann gewährt wird, wenn ein Abbiegeassistenzsystem (AAS) im neuen Brummi installiert ist. Damit soll die Verkehrssicherheit beim Rechtsabbiegen von LKW’s erhöht werden. Gemeint sind dabei vor allem die vielen Unfälle, die immer dann entstehen, wenn der meist erhöht sitzende Lkw-Fahrer Radler oder Fußgänger im toten Winkel übersieht, die sich neben ihrem Fahrzeug befinden. Moderne Abbiegeassistenten können in solchen Situationen Warnsignale aussenden oder automatisch bremsen. Allerdings: Eine generelle verpflichtende Einführung dieser technischen Systeme gibt es bislang nicht.